Gerichtsgutachten

Die Standesregeln der Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen verbieten es, mit der Tätigkeit als Gerichtsgutachter bzw. mit im Auftrag von Gerichten erstellten Gutachten Werbung zu machen. Daher hier nur so viel:

Im Auftrag von Gerichten bin ich in Insolvenzverfahren (Schätzgutachten, Einbringlichkeitsprognosen, u. ä.),  in Beweissicherungsverfahren bzw. allgemein in Zivil- und (selten) auch in Strafrechtssachen tätig. Eine rasche und unzweideutige Gutachtenserstellung hat dabei Priorität.