Privatgutachten

Privatgutachten im Auftrag von privaten Bauherrn, gewerblichen Bauträgern, Versicherungen oder Handwerksbetrieben bzw. deren jeweiligen Rechtsvertretern dienen hauptsächlich drei Zwecken:

Erstens zur Befundaufnahme und damit zur Sicherung von Beweisen.

Zweitens als Argumentationshilfe für außergerichtliche Bemühungen zur Streitbeilegung. 

Drittens zur Prozessvorbereitung bzw. Argumentation im Streitverfahren. Im Gerichtsverfahren werden Privatgutachten wie Urkunden behandelt und müssen im Zivilprozess verlesen werden.

Fachkundige und schlüssige Privatgutachten können in allen drei Fällen erhebliches Gewicht erlangen und die eigene Verhandlungsposition entscheidend stärken.

Lesen Sie dazu hier den Kommentar eines Privatbauherrn.

 

Die Tätigkeit als Privatgutachter ist sehr häufig auch Beratungstätigkeit (Prozessrisikoabwägung, Sanierungsvorschläge, u. ä.). Mehr dazu für Privatbauherrn, für Bauprofis oder für Branchenunternehmer.